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Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke, HALAG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG gelten ausschließlich und für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Auftraggeber/ Kunde erklärt sich bei schriftlicher Auftragserteilung in Papierform oder elektronisch als .PDF mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Dies gilt ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht noch einmal auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.
  2. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind nur verbindlich, wenn Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG den Bedingungen des Vertragspartners schriftlich vor Abschluss des Vertrags zugestimmt hat.
  3. Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG ist berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

Auftragsannahme

  1. Die Angebote von Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG sind freibleibend und unverbindlich. Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG kann den Antrag bzw. die Bestellung des Auftraggebers/Kunden nach Wahl durch unmittelbare Zusendung der Ware oder durch Auftragsbestätigung annehmen.
  2. Bei einem Auftragswert ab 400,00 € muss eine Anzahlung geleistet werden. Die Höhe der Anzahlung beträgt jeweils 1/3 des gesamten Auftragswertes. Erst nach unwiderruflicher Gutschrift der Anzahlung auf unserem Konto kann der Auftrag ausgeführt werden.
  3. Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG -Vertragspartners eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Konkurs- oder Vergleichseröffnung herausstellt oder ein Antrag zur Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt wurde und sich der Vertragspartner in Verzug befindet.
  4. Bei Stornierung eines Auftrages werden Stornierungsgebühren in Höhe von 3 % des Auftragswertes, mindestens aber 25 € erhoben.

Lieferfristen

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG gelten ausschließlich und für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Auftraggeber/ Kunde erklärt sich bei schriftlicher Auftragserteilung in Papierform oder elektronisch als .PDF mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Dies gilt ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht noch einmal auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.
  2. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind nur verbindlich, wenn Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG den Bedingungen des Vertragspartners schriftlich vor Abschluss des Vertrags zugestimmt hat.
  3. Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG ist berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

Preise und Zahlung

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG gelten ausschließlich und für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Auftraggeber/ Kunde erklärt sich bei schriftlicher Auftragserteilung in Papierform oder elektronisch als .PDF mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Dies gilt ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht noch einmal auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.
  2. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind nur verbindlich, wenn Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG den Bedingungen des Vertragspartners schriftlich vor Abschluss des Vertrags zugestimmt hat.
  3. Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG ist berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

Eigentumsvorbehalt

  1. Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber/ Kunden vor. Die gelieferte Ware steht unter allen Formen des erweiterten Eigentumsvorbehalts.
  2. Bei wesentlichen vertragswidrigen Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG berechtigt, den gelieferten Gegenstand auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zuverlangen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
  3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist dem Käufer bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung nicht gestattet. Der Käufer, der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware, tritt alle sich aus der Weiterveräußerung der Ware ergebenden Ansprüche im Vorwege an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Das gleiche gilt fürErsatzansprüche, insbesondere aus Versicherungsverträgen wegen Verlustes oder Beschädigung der Ware.

Gewährleistung und Haftung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
  2. Der Vertragspartner muss die Ware unverzüglich nach Erhalt prüfen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, Mängel oder Fehlbestände unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich mit Angabe der Rechnungs-, Modell- und Seriennummer bei Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG zu melden. Durch die Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Lauf. Ein Vorabtausch ist ausgeschlossen.
  3. Die Gewährleistungspflicht von Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware durch den Hersteller. Nach dreimaliger erfolgloser Nachbesserung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oderRückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Anstatt der Nachbesserung sind wir auch berechtigt, Ersatzlieferung vorzunehmen.
  4. Die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten bei Rücksendung / Rückgabe von Waren übernimmt der Käufer. Zeigt der Käufer einen Mangel an und stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass die Ware frei von der Gewährleistung unterliegenden Mängeln ist, hat der Käufer die uns durch die unbegründete Mangelanzeige entstandenen Prüf- bzw. Test- und Frachtkosten zu erstatten.
  5. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seineVertragsverpflichtungen erfüllt hat.
  6. Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG ist nur dem Auftraggeber gewährleistungspflichtig. Leistungen gegenüber Dritten werden nur nach schriftlicher Vereinbarung des Auftraggebers erbracht.
  7. Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Schäden durch Dimensionierung / Auslegung / Ausführung an durch Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG gezeichneten, durch den Auftraggeber gelieferten / erbrachten Leistungen. Betrachtung / Bewertung statischer Eigenschaften (Statik) obliegt dem Auftraggeber.

Urheberrecht

  1. Sämtliche durch Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG erstellten Zeichnungen,Visualisierungen, Dokumentationen befinden sich im geistigen Eigentum des Technisches Zeichenbüro Gunter Fietzke HALAG. Hieraus generierte Liefergegenstände / Unterlagen werden als .PDF Dokument geliefert.
  2. Die Weitergabe erstellter Dokumente in Ihrem jeweiligen Quell- Format (.DWG, .docx, .xlsx oä) kann nur nach gesonderter, schriftlicher Vereinbarung erfolgen.


Datenschutz
Alle Daten werden gemäß des Datenschutzgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen (DSGVO) und Vorschriften elektronisch und/ oder manuell gespeichert.

Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag als auch die übrigen Geschäftsbestimmungen wirksam.

Ergänzung vom 11. Januar 2021: Softwarelieferungen unterliegen grundsätzlich den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers. Jeder einzelne Gegenstand einer Lieferung wird bei vorliegendem Mangel im oben beschriebenen Umfang nachgebessert. Der Kunde ist nur berechtigt, für dieses Teil Nachbesserung bzw. Minderung oder Wandlung zu verlangen, nicht für den gesamten Auftrag.

Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist Bargteheide. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Ahrensburg.

Bargteheide, den 21. Juni 2021